Zum Inhalt springen

Allgemeine Spende für die Mission und Arbeit von GDfH

Spenden, ohne ein bestimmtes Projekt auszuwählen

Unterstützerinnen und Unterstützer, die zur Mission von GDfH beitragen möchten, ohne ein bestimmtes Familien- oder Gemeinschaftsprojekt auszuwählen, können allgemein spenden. Allgemeine Spenden helfen GDfH, vorrangige Bedarfe, unterfinanzierte Projekte, notwendige Koordination und verantwortungsvolle Entwicklungsarbeit dort zu unterstützen, wo Mittel am dringendsten benötigt werden.

GDfH verwendet allgemeine Spenden nach den Grundsätzen eines verantwortungsvollen Mitteleinsatzes, für gemeinnützige Zwecke sowie entsprechend dem aktuellen Projektbedarf, der Umsetzungsreife und bestehenden Finanzierungslücken. Präferenzen von Spenderinnen und Spendern helfen GDfH, deren Prioritäten zu verstehen; sie begründen jedoch keine automatische projektbezogene Zweckbindung, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart und von GDfH bestätigt wurde.

Ablauf einer allgemeinen Spende

1. Betrag wählen Wählen Sie einen Spendenbetrag und nennen Sie auf Wunsch eine unverbindliche Priorität.
2. Angaben machen Geben Sie Kontaktdaten an, wenn Sie eine Bestätigung, Aktualisierungen oder Berichtsinformationen wünschen.
3. Spenden Spenden Sie online oder per Banküberweisung über die verfügbaren Zahlungswege.
4. Mittel zuordnen GDfH erfasst und verwendet den Beitrag nach den Grundsätzen eines verantwortungsvollen Mitteleinsatzes.
5. Berichten Registrierte Spenderinnen und Spender erhalten, soweit zutreffend, relevante Aktualisierungen, Bestätigungen oder Berichte.

Spenden- und Fördergrundsätze

Wie allgemeine Spenden verwendet werden

Allgemeine Spenden werden entsprechend den gemeinnützigen Zwecken, den Grundsätzen eines verantwortungsvollen Mitteleinsatzes, der Projektreife, bestehenden Finanzierungslücken, der Durchführbarkeit und dem aktuellen Entwicklungsbedarf für die Prioritäten von GDfH eingesetzt. Eine Präferenz dient GDfH als Orientierung, begründet jedoch keine automatische projektbezogene Zweckbindung, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart und von GDfH bestätigt wurde.

Innerhalb dieses Rahmens können allgemeine Spenden dringende Bedarfe von Familien, Gruppen oder Gemeinschaften unterstützen, die noch nicht durch aufgeführte Projekte abgedeckt sind; Finanzierungslücken bei vorbereiteten Familien- oder Gemeinschaftsprojekten, einzelnen Projektbestandteilen oder umsetzungsreifen Maßnahmen schließen; sowie die für eine transparente und verantwortbare Umsetzung erforderlichen Kapazitäten für Koordination, Monitoring, Berichterstattung, Finanzkontrolle, Dokumentation und Compliance sichern.

Spendenbestätigungen und steuerliche Hinweise

Spendenbestätigungen werden nach den geltenden deutschen gemeinnützigkeits- und steuerrechtlichen Vorgaben bearbeitet. Eine Bestätigung kann nur ausgestellt werden, wenn die erforderlichen Angaben zur spendenden Person, zur Zahlung und zur Spende vollständig vorliegen und zugeordnet werden können. Der verbindliche Wortlaut und die rechtliche Behandlung bleiben der Prüfung durch die Leitung von GDfH und die externe Steuerberatung vorbehalten.

Kosten einer verantwortungsvollen Umsetzung

GDfH ist bestrebt, einen möglichst hohen Anteil der verfügbaren Mittel für die Projektumsetzung und die Unterstützung der Begünstigten einzusetzen. Eine verantwortungsvolle Durchführung kann jedoch auch Koordination, Monitoring, Berichterstattung, Zahlungsabwicklung, Dokumentation, Finanzkontrolle und Compliance-Kapazitäten erfordern. Unvermeidbare Kosten Dritter, etwa Bank-, Zahlungs-, Überweisungs- oder Währungsumrechnungsgebühren, können den für das Projekt verfügbaren Betrag verringern.

Berichterstattung und Kommunikation mit Spenderinnen und Spendern

Registrierte Spenderinnen und Spender erhalten, soweit zutreffend und praktikabel, relevante Projektaktualisierungen, Informationen zur Mittelverwendung, Abschlussinformationen oder Wirkungsberichte. Umfang und Form richten sich nach Projektart, Förderhöhe, Kommunikationspräferenz, Datenverfügbarkeit und vereinbarten Berichtsmodalitäten. Jede Kommunikation mit Begünstigten muss deren Würde, Sicherheit und Privatsphäre sowie den lokalen Kontext respektieren.

Anonyme Spenden

Spenderinnen und Spender können darum bitten, nicht öffentlich genannt zu werden. Öffentliche Anonymität entbindet GDfH jedoch nicht von der Pflicht, erforderliche interne Aufzeichnungen für Finanz-, Compliance-, Steuer-, Prüfungs- oder Berichtszwecke zu führen. Für vollständig anonyme Spenden kann keine offizielle Spendenbestätigung ausgestellt werden, wenn Identität und erforderliche Nachweise nicht vorliegen.